Neuveröffentlichungen
Wolfgang Schild
Verwirrende Rechtsbelehrung
Zu Ferdinand von Schirachs "Terror"
ISBN 978-3-643-13481-3
Wolfgang Schild
Folter, Pranger, Scheiterhaufen
Rechtsprechung im Mittelalter
Kaum eine Epoche löst derart gemischte Gefühle aus wie die Zeit des 14. bis 17. Jahrhunderts, die meist als Mittelalter bezeichnet wird. Einerseits sind wir fasziniert vom höfischen Leben, bestaunen gläzende Ritterrüstungen und schätzen die hohe Kust der Minne. Andererseits blicken wir verständnislos auf die grausame Verfolgung und Bestrafung selbst kleinster Vergehen, zeigen uns verstört von den Folterinstrumenten in den Verliesen und schaudern angesichts der drastischen Hinrichtungsarten.
Dieses Buch will uns die alte Gerichtsbarkeit in all ihren Facetten begreiflich machen, die sich aus dem Weltbild dieser Zeit erklären lässt. Nicht der Mensch war das Maß aller Dinge, sondern alles drehte sich um Gott. Er wurde nicht nur als Heiland der Welt verstanden, der aus Liebe Mensch geworden war, sondern auch als strenger Richter am Jüngsten Tag und als zorniger und rächender Vater des alten Testaments.
Wolfgang Schild
Tatherrschaftslehren
Die heute herrschende Interpretation des § 25 StGB stellt für die Täterschaft auf das Kriterium der Tatherrschaft ab. In neueren Arbeiten wird diese Auffassung zunehmend kritisch diskutiert. Dabei wird gerne übersehen, dass es mehrere Varianten dieser Theorie gibt. In diesem Buch werden die Begründer der Tatherrschaftslehre ebenso dargestellt wie die heute vertretenen Tatherrschaftslehren in Theorie und Rechtsprechung. Eine Weiterführung des Herrschaftsgedankens stellt den Abschluss dar.
Wolfgang Schild
Dimensionen der Schuldunfähigkeit
Eine alternative Kommentierung §§20, 21 StGB aus 1990
So gerieten auch meine Ausführungen 1990 in Vergessenheit. Der Blick in die Kommentarliteratur sucht nach der stets neuesten Auflage. In den Bibliotheken stehen die Bände der Alternativ-Kommentare bei der Rechtsgeschichte.
Deshalb ist mein Entschluss entstanden, die damalige (1990) Kommentierung der §§ 20, 21 StGB als Buch herauszugeben: für LeserInnen, die die philosophischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen interessieren und die Anregungen für das eigene Nachdenken erhalten wollen.